Wenn Sie im Zusammenhang mit einem Gewaltdelikt von der Polizei festgenommen werden, geht die Polizei unter Umständen davon aus, dass Sie unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen. Liegt der Polizei ein entsprechender Verdacht vor? Dann sind Sie verpflichtet, an einem Alkoholtest und einem Atemtest (Alkohol) mitzuwirken. Möglich sind auch ein Speicheltest und ein Bluttest (Drogen). Oder ein Alkoholtest und ein Speicheltest und ein Bluttest zugleich (Kombination von Alkohol- und Drogenmissbrauch). Sind Sie mit dem Ergebnis des Alkoholtests oder des Bluttests nicht einverstanden? Dann können Sie ein Gegengutachten einholen. Sie müssen dies selbst in die Wege leiten und bezahlen.